Flut

Der Totalschaden durch die Flut im Juli an der Paul-Klee-Förderschule in Leichlingen war drängendes Thema auf der heutigen Tagesordung im Schulausschuss des LVR.

Der LVR steht mit damit vor großen Herausforderungen – und es ergeben sich bedeutende Handlungsoptionen und Erfordernisse! Wird der LVR die Gelegenheit nutzen, um endlich die inklusive Entwicklung im Gebiet voranzubringen?

Wir sind gespannt! Nach der heutigen knappen Diskussion bin ich skeptisch. Für mich sieht es nicht danach aus, als ob die Verwaltung auch nur ansatzweise bereit ist, darüber nachzudenken, sich jetzt die Mühe zu machen, die Schülerinnen mit Förderbedarf in Regelschulen zu inkludieren.

Selbst bei dieser unerwarteten Gelegenheit beruft man sich erneut auf das Märchen vom „Elternwahlrecht“, das de facto kein Wahlrecht ist: https://inkluenzerin.com/2020/12/04/das-maerchen-vom-elternwahlrecht/

Die Heuchelei beim diesem Märchen: Es wird verschleiert, dass der nötige Systemwechsel hin zur Inklusion ein nicht verwirklichtes Menschenrecht ist – und dass die Verantwortung für die Durchsetzung dieses Rechts nur von Politikern und Bildungsbehörden übernommen werden kann. Und NICHT von den Eltern.

Eltern werden sich nämlich immer weiter notgedrungen für eine der von unserer konservativen Regierung lobenswert ausgestatteten Förderschulen entscheiden müssen, solange es kein gut funktionierendes inklusives Angebot an Regenschulen gibt. Wie sich das anfühlt, weiß ich aus persönlicher Erfahrung. Mit Freiheit hat das nichts zu tun. 

Dennoch bekräftigten sowohl die Verwaltung des LVR als auch die CDU, dass den Eltern der in Leichlingen beschulten Kinder das Schulwahlrecht zustehe und sie sich für diese Schulform „entschieden“ hätten, so dass sie jetzt nicht dazu „genötigt“ werden könnten, ihre Kinder auf eine andere Schule zu geben.

Jürgen Dusel (CDU) sagte den wunderbaren Satz: „Wer Inklusion will, sucht Wege –  wer sie nicht will, sucht Begründun­gen“. Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen. 

Das Märchen vom Elternwahlrecht

Was ich hier zu sagen habe, werden viele nicht gerne hören. Es ist ein  Gemeinplatz: „Inklusion ist ja gut und schön – aber die Wahlfreiheit für Eltern muss erhalten bleiben!“ Wer würde hier widersprechen? Der Satz schreit geradezu nach Zustimmung. Und führt doch gefährlich in die Irre.

Zunächst einmal ist festzuhalten: Aus der UN-Behindertenrechtskonvention lässt sich kein Elternwahlrecht ableiten. Das Märchen vom Elternwahlrecht weiterlesen