Macht Ihnen Ihre Arbeit eigentlich Spaß? Und freuen Sie sich, täglich Ihre Kollegen zu treffen? Ja? Dann gehören Sie offenbar zu den Glücklichen! Es wird Sie vermutlich überraschen, liebe Leser, dass in diesem Fall eine seltene gesetzliche Ausnahmeregelung für Sie vorgesehen ist: Da Ihnen Ihre Arbeit ja Freude macht, steht Ihnen selbstredend kein Lohn, sondern ein kleines Taschengeld zu. Ja, Sie haben richtig gelesen! Der Spaß an der Arbeit und der tägliche Kontakt mit netten KollegInnen genügt. Exklusive Sonderwelten weiterlesen